Öle und Mehrwertsteuer

Fettsäurespektren, Jodzahlen und Fettbegleitstoffe – hier werden Öle, Buttern und Wachse en detail gewürdigt.

Moderator: Heike

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Öle und Mehrwertsteuer

Ungelesener Beitrag von Heike »

Irgendwann die letzten Wochen ist mir aufgefallen (jemandem von Euch auch?), dass Shops Öle mit Hinweisen versehen, die seien »[n]ur zur äußerlichen Anwendung« oder »[n]icht zum Verzehr bestimmt«. Nun, das gilt sicher für Jojobaöl, Aprikosenkernöl aus Bittermandeln, der Erucasäureschleuder Brokkolisamenöl und manch andere Öle, auch für pflanzliche Buttern (auch Kakao – verstehe das, wer will) und für Squalan, Neutralöl usw. natürlich. Warum aber steht so etwas auch bei einem nativen Olivenöl »extra« aus kbA, das ich garantiert auch innerlich goutieren kann? Gleiches gilt für süßes Mandelöl (nicht das amygdalinhaltige aus den bitteren Kernen), Sesamöl, Arganöl, Hanföl usw. …

Ich habe dann mal probeweise Öle bei Händler X oder Y ins Warenkörble gepackt – interessant, bei manchen steht zwar »Nicht zum Verzehr bestimmt«, aber im Warenkorb werden dann doch die verbraucherfreundlichen 7 % MwSt für lebensmitteltaugliche Öle ausgewiesen (Behawe, Ölmühle Solling, Gisella Manske sind so kundenfreundlich, möchte ich einfach mal am Rande erwähnen), während andere die gleiche Qualität großzügig mit 19 % MwSt abrechnen. Die müsst ihr aber selbst finden. :-)

Kosmetische Qualitäten gibt es tatsächlich, aber darunter versteht man in der Regel Verschnitte mit anderen Ölen (Avocadoöl, Weizenkeimöl, Mandelöl sind typische Vertreter). Ich wollte es genau wissen und rief beim Zollamt an. Dort erhielt ich interessante Auskünfte und das Umsatzsteuergesetz sowie Anlage 2 mit den Ausnahmen, in dem ich eifrig stöberte.

Begünstigt (also mit 7 % MwSt belegt sind nämlich)

[…] nur die […] aufgeführten tierischen und pflanzlichen Fette und Öle […], sofern sie genießbar, d.h. unmittelbar – ohne weitere Bearbeitung und Verarbeitung – für die menschliche Ernährung geeignet sind ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Verwendungszweck (Ernährungszwecke, Futtermittelherstellung oder technische Zwecke wie Seifen- oder Scheuermittelherstellung).

Dies wird etwas weiter spezifiziert, begünstigt sind

[…] genießbare fette pflanzliche Öle (flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert) und genießbare pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen […](z.B. Sonnenblumenöl), nicht nur aus ölhaltigen Früchten, sondern auch aus anderen Früchten gewonnenes Öl (z.B. aus Getreidekeimen, Pfirsichen, Walnüssen) und einfache Gemische flüssiger pflanzlicher Öle (sofern sie nicht den Charakter anderer Positionen aufweisen)
Rohe pflanzliche Öle gehören nur dann hierher, wenn sie genießbar, d.h. unmittelbar für die menschliche Ernährung geeignet sind (z.B. Jungfern-Olivenöl und rohes Rüböl), nicht jedoch rohes Erdnussöl […], rohes Maisöl* […] usw.


Es sieht also so aus, als wenn einige Shops MwSt auf Öle aufschlagen, die der Gesetzgeber (siehe oben) mit einem vergünstigten Steuersatz belegt – ob sich da jemand bequem das Säckle füllen möchte, lasse ich als vagen Gedankenblitz stehen. Sollte es andere Gründe für diese Unterschiede in der Besteuerung geben, wäre ich für Aufklärung sehr (!) dankbar. Es kann auch einfach so sein, dass mir eine Information fehlt, die alles erklärt.


* Zur Erläuterung: Maiskeimöl ist nach dem Pressen in der Regel mit hohen Anteilen an freien Fettsäuren belastet und wird daher normalerweise direkt raffiniert; zudem ist es unraffiniert nur sehr kurz haltbar.
Liebe Grüße
Heike

haselmaus
Bachelor of Creams
Bachelor of Creams
Beiträge: 1522
Registriert: Freitag, 6. Juni 2008, 20:35
15
Wohnort: Dresden

Ungelesener Beitrag von haselmaus »

Erstmal würde ich annehmen, dass die betreffenden Händler selbst nicht so genau hingesehen haben und das Geld dem Finanzamt überlassen haben, statt sich selbst die Taschen zu füllen.
Wenn nicht, und sowas vorsätzlich gemacht wird, ist es handfester Betrug. :popohauen:

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Ist das denn so, Haselmaus? Ich stelle mir vor (ein rein fiktives Szenario), dass jemand z. B. Olivenöl nativ extra kbA mit 7 % MwSt einkauft und es im Shop für 19 MwSt verkauft. Ich bin kaufmännisch völlig unbedarft, das gebe ich zu.

Mir sind jedoch Gerüchte zu Ohren gekommen – die Richtigkeit kann ich natürlich nicht einschätzen :nail: – dass der Lebensgefährte der Inhaberin eines (zugegebenermaßen eher unbedeutenden) Online-Shops, praktischerweise Anwalt von Beruf, Mitbewerber abmahnt, die an ihre Kunden die selbst bezahlten 7 % MwSt für ein lebensmitteltaugliches Fett weitergegeben haben, statt sie mit 19 % anzubieten. Leider gibt es eben Ausnahmen, auch bei Fetten, die üblicherweise und im landläufigen Verständnis gegessen werden – wie Kakaobutter, die es im Großhandel selbstverständlich in Lebensmittelqualität gibt. Das steht in irgendeiner kleinen unbekannten Passage; man muss sie kennen und gezielt finden. Anwälte können das; normale Menschen in dem Paragraphen-Dschungel dieses schönen Landes statistisch weniger.

Vor diesem Hintergrund hat mein Posting durchaus einen doppelten Zweck. Ich habe die Unterlagen zuhause, und wenn ich kann, unterstütze ich gerne die HändlerInnen, deren LebensgefährtInnen keine Anwälte sind, mit Informationen. ;-) Bei Unklarheiten könne wir gerne gemeinsam recherchieren.
Liebe Grüße
Heike

bastiwast

Ungelesener Beitrag von bastiwast »

Hallo Heike,


mmmhhh sehr interessant. Wie können wir helfen?

Lieben Gruß,
Andrea

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

bastiwast hat geschrieben:mmmhhh sehr interessant. Wie können wir helfen?
:-) Du bist ein Schatz, Bastiwast, Danke. Bereits sachliche Information ist Hilfe, aus dieser Motivation entspringt der Thread. Dass ich am Rande meiner Recherchen festgestellt habe, wie unterschiedlich Shops Öle auszeichnen und mit MwSt belegen, ist eher ein Nebeneffekt, aber meines Erachtens auch betrachtungswürdig.

Im Interesse unserer guten Shops (einige habe ich ja oben namentlich genannt) ist mir an konkreter Hilfe gelegen (daher die Auszüge aus der Anlage 2 des UStG), und im Interesse der Kunden kann ich nur den Tipp geben, mal nachzuhaken, wenn man für ein lebensmitteltaugliches kbA-Öl 19 % MwSt zahlen soll. ;-)

Wie gesagt, wenn ich da was falsch verstehe, möchte ich es wissen.
Liebe Grüße
Heike

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

ich werd mal dezent in befreundeten juristereikreisen nachfragen was es damit auf sich haben könnte.
wenn ich was nicht leiden kann dann sind das abmahnfreudige anwälte, parasiten im wahrsten sinne des wortes

Netti

Ungelesener Beitrag von Netti »

Es sit ja so, dass die Umsatzsteuervoranmeldung auf prüfbare Belege beruht. Heißt, wenn ich zu 19 % verkaufe, muss ich auch 19% abführen und wenn ich zu 7% einkaufe, kann ich auch nur 7% Vorsteuer ziehen. Eine Erhöhung der Gewinnspanne ist so nicht möglich.
Ich hatte dieses Kusselmuddel darauf zurück geführt, dass die Rohstoffhändeler Öl zwar als Nahrungsmittel bei entsprechenden Händlern einkaufen, den Verkauf aus lebensmittelrechtlichen Gründen aber als Kosmetikum machen müsse, z.B. was Lagerung oder Abfüllung betrifft. Aber das kann sicher nur ein Händler beantworten. :gruebel:

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Ich hatte dieses Kusselmuddel darauf zurück geführt, dass die Rohstoffhändeler Öl zwar als Nahrungsmittel bei entsprechenden Händlern einkaufen, den Verkauf aus lebensmittelrechtlichen Gründen aber als Kosmetikum machen müsse, z.B. was Lagerung oder Abfüllung betrifft.
Alle unsere Händler kaufen u. a. Gebinde, die sie abfüllen, dennoch berechnen einige 7 % MwSt, andere 19 %. Das kann ich mir schlecht vorstellen.
Netti hat geschrieben:Aber das kann sicher nur ein Händler beantworten. :gruebel:
Genau darauf warte ich ja. Es ist zumindest erfreulich, dass hier offenbar keine getarnten Zusatzeinnahmen laufen, Danke, Netti.
Liebe Grüße
Heike

NoaFleur

Ungelesener Beitrag von NoaFleur »

Es könnte auch mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen.

Wenn man sein Unternehmen im Handelsregister eintragen läßt muß man angeben, welche Geschäfte das Unternehmen betreiben wird. Wenn ein Unternehmen angibt, dass es Kosmetikrohstoffe verkaufen wird könnte das umsatzsteuerrechtlich anders behandelt werden als wenn Lebensmittel verkauft werden sollen.

Das ist jetzt aber nur eine Vermutung von mir. Wir haben gerade Wirtschaftsprüfer im Haus, die werde ich einfach mal fragen.

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

NoaFleur hat geschrieben:Es könnte auch mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen.

Wenn man sein Unternehmen im Handelsregister eintragen läßt muß man angeben, welche Geschäfte das Unternehmen betreiben wird. Wenn ein Unternehmen angibt, dass es Kosmetikrohstoffe verkaufen wird könnte das umsatzsteuerrechtlich anders behandelt werden als wenn Lebensmittel verkauft werden sollen.
Aus diesem Grund finde ich die oben zitierte Passage so interessant, nach der bestimmte Öle »ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Verwendungszweck (Ernährungszwecke, Futtermittelherstellung oder technische Zwecke wie Seifen- oder Scheuermittelherstellung)« steuerlich begünstigt sind. Das würde Deiner Vermutung entgegensprechen.
Das ist jetzt aber nur eine Vermutung von mir. Wir haben gerade Wirtschaftsprüfer im Haus, die werde ich einfach mal fragen.
Danke, das wäre klasse, NoaFleur. :schmatz:
Liebe Grüße
Heike

bastiwast

Ungelesener Beitrag von bastiwast »

Mein Bruder ist Anwalt (aber nich so ein Parasit!)- soll ich den auch mal fragen? Der würde mir sicherlich helfen können.

Lieben Gruß,
Andrea

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

bastiwast hat geschrieben:Mein Bruder ist Anwalt (aber nich so ein Parasit!)- soll ich den auch mal fragen? Der würde mir sicherlich helfen können.
Also ein advocatus symphaticus … :kicher: Ja, bitte, frage. Je mehr wir wissen, desto besser. Du siehst, wie schnell man ohne entsprechendes Wissen (siehe mein erstes Posting) falsche Schlüsse zieht.
Liebe Grüße
Heike

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

also wie schon gesagt wurde können sich die händler nicht daran bereichern, die mehrwertsteuer (=USt) muss immer vom letzten glied der kette, nämlich dem endkunden getragen werden und wird dann vom verkäufer direkt an den staat abgeführt, egal ob 7% oder 19 %
der händler bekommt die steuer die er beim wareneinkauf bezahlt hat ohnehin zurück, deswegen wird im großhandel ja auch alles erstmal ohne MwSt ausgepreist

ein restaurant kauft kartoffeln auch mit 7% ein, nach der wertschöpfung durch den gastwirt (schnippeln, braten) muss der konsument auf das endprodukt ganze 19% abdrücken, es sei denn es handelt sich um einen stehimbiss oder drive-in

wie auch schon angesprochen wurde ist es tatsächlich so dass ein gewerbe welches kosmetikrohstoffe vertreibt alles mit 19% versteuern muss. es sei denn es bietet als zusätzliche geschäftssparte lebensmittel an. mir wurde gesagt dass das öl dann aber auch explizit für diesen zweck verkauft werden muss, mit evt. anderen auflagen an die verpackung und etikettierung, zB nährwertangaben oder vielleicht im shop ein hinweis wie "zum kochen und backen"

auf der sicheren seite sind shopbetreiber also wenn sie öle mit 19% versteuern. es sei denn sie verkaufen halbwegs glaubwürdig auch lebensmittel und es bleibt ein großes geheimnis unter eingeweihten dass man das kokosfett auch zu anderen dinge als kuchenglasur missbrauchen kann :gebete:

letztlich ist das ganze ohnehin etwas willkürlich. kaffee und tiernahrung 7% - mineralwasser und getränke dagegen 19% :K

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

achja um es noch anders zu formulieren:
Öle können als lebensmittel verkauft und besteuert werden auch wenn der tatsächliche verwendungszweck davon abweicht, sie können aber nicht zu einem anderen zweck verkauft werden und dabei wie ein lebensmittel besteuert werden

alle angaben ohne gewähr ;)

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Creamy hat geschrieben:also wie schon gesagt wurde können sich die händler nicht daran bereichern, die mehrwertsteuer (=USt) muss immer vom letzten glied der kette, nämlich dem endkunden getragen werden und wird dann vom verkäufer direkt an den staat abgeführt, egal ob 7% oder 19 % …
Die Händlerin, die von der Shopbetreiberin durch ihr privates Anwaltschätzchen abgemahnt wurde, hat Kakaobutter für 7 % MwST eingekauft und für 7 % MwSt weiterverkauft, in sich also korrekt gehandelt. Kakaobutter wird im Lebensmittelsmittelbereich genutzt, wer kennt als normaler Mensch die kleingedruckten Ausnahmen?
ein restaurant kauft kartoffeln auch mit 7% ein, nach der wertschöpfung durch den gastwirt (schnippeln, braten) muss der konsument auf das endprodukt ganze 19% abdrücken, es sei denn es handelt sich um einen stehimbiss oder drive-in
Ich habe die Anlage 2 zitiert; die Begünstigungen gelten für Fette »ohne weitere Bearbeitung und Verarbeitung«. Deine Aussage ist hier irrelevant.
wie auch schon angesprochen wurde ist es tatsächlich so dass ein gewerbe welches kosmetikrohstoffe vertreibt alles mit 19% versteuern muss.
Wo steht das? Bitte Quellenangaben, ich möchte hier nicht vage herumstochern, sondern Fakten. Das heißt, Gesetzestexte lesen, Paragraphen hervorholen. Das ist sehr wichtig.
auf der sicheren seite sind shopbetreiber also wenn sie öle mit 19% versteuern. es sei denn sie verkaufen halbwegs glaubwürdig auch lebensmittel und es bleibt ein großes geheimnis unter eingeweihten dass man das kokosfett auch zu anderen dinge als kuchenglasur missbrauchen kann :gebete:
Ich habe oben das Gegenteil aus Anlage 2 zitiert; die Verwendung des Öls ist völlig schnurz. Du kannst es auch in Deinen Motor kippen. ;-)
Liebe Grüße
Heike

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

Heike hat geschrieben:
ein restaurant kauft kartoffeln auch mit 7% ein, nach der wertschöpfung durch den gastwirt (schnippeln, braten) muss der konsument auf das endprodukt ganze 19% abdrücken, es sei denn es handelt sich um einen stehimbiss oder drive-in
Ich habe die Anlage 2 zitiert; die Begünstigungen gelten für Fette »ohne weitere Bearbeitung und Verarbeitung«. Deine Aussage ist hier irrelevant.
meine aussage sollte der allgemeinen erläuterung dienen und außerdem veranschaulichen dass sich der steuersatz beim einkauf nicht zwangsläufig im steuersatz für den endverbraucher wiederfindet. wenn man ein produkt in großen mengen kauft und für endverbraucher in handliche gebinde verpackt (nichts anderes tun die shopbetreiber) dann ist das m.E. auch eine art von wertschöpfung, egal ob das produkt dabei physisch verändert wurde oder nicht. sofern derartige kommentare irrelevant sind werde ich sie in zukunft natürlich vermeiden
auf der sicheren seite sind shopbetreiber also wenn sie öle mit 19% versteuern. es sei denn sie verkaufen halbwegs glaubwürdig auch lebensmittel und es bleibt ein großes geheimnis unter eingeweihten dass man das kokosfett auch zu anderen dinge als kuchenglasur missbrauchen kann :gebete:
Heike hat geschrieben: Ich habe oben das Gegenteil aus Anlage 2 zitiert; die Verwendung des Öls ist völlig schnurz. Du kannst es auch in Deinen Motor kippen. ;-)
ich hab gelesen was du zitiert hast und ich hoffe auch dass du meinen zweiten beitrag gelesen und verstanden hast. ganz ehrlich - ich komm mir ein wenig ver'rscht vor :/ ... aber nichts für ungut
schicke paragraphen kann ich leider nicht liefern. ich hab im wesentlichen vertrauenswürdige personen vom fach (steuerrecht) zu ihrer meinung in diesem fall gefragt und das ganze hier wiedergegeben. das ist mein beitrag und ich denke es kann im rahmen dieser diskussion als anhaltspunkt für andere personen dienen vielleicht entsprechende paragraphen rauszusuchen. eine gewähr kann ich sowieso nicht geben. achja und sicher hätte ich lieber erfahren dass es für die shopbetreiber problemlos möglich ist mit 7% öle zu verkaufen...

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

Heike hat geschrieben: Die Händlerin, die von der Shopbetreiberin durch ihr privates Anwaltschätzchen abgemahnt wurde, hat Kakaobutter für 7 % MwST eingekauft und für 7 % MwSt weiterverkauft, in sich also korrekt gehandelt. Kakaobutter wird im Lebensmittelsmittelbereich genutzt, wer kennt als normaler Mensch die kleingedruckten Ausnahmen?
ich denke niemand hier hat ein problem damit dass sie die butter für 7% verkauft. wenn nicht gewisse leute keine bessere beschäftigung im leben finden würden als die abmahnbranche dann hätten wir das problem ohnehin nicht. wichtig ist an dieser stelle zu klären wie sich die shopbetreiber verhalten müssen, damit sie vor derartigen niederträchtigen kreaturen geschützt sind. mit 19 statt 7% könnte ich persönlich noch ganz gut leben sofern die shopbetreiber dann sicher sind... selbstgerührte kosmetik ist im preis/leistungs-verhältnis weiterhin unschlagbar :)

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Creamy, ich will Dir wirklich nichts, aber uns hilft es in keiner Weise, wenn wir uns nicht klar auf konkrete Passagen beziehen können. Genau das tun windige Anwälte auch, also brauchen wir Klartext. Sorry, wenn das etwas hart rüberkam, aber wenn ich über ernste Themen rede (und gezieltes, systematisches Abmahnen von Mitbewerbern ist ernst – ich kenne den Shop mittlerweile gut genug, um mir ein Bild von ihm zu machen), bevorzuge ich weniger blumige Passagen, ich bin dann sehr straight … aber nur stilistisch. Dass das Füllen in andere Gebindegrößen eine Wertschöpfung ist, die Auswirkung auf den Steuersatz haben soll, halte ich offen gesagt für :ugly: – bis ich es lese, schwarz auf weiß. :faxen:
wichtig ist an dieser stelle zu klären wie sich die shopbetreiber verhalten müssen, damit sie vor derartigen niederträchtigen kreaturen geschützt sind. mit 19 statt 7% könnte ich persönlich noch ganz gut leben sofern die shopbetreiber dann sicher sind...
Die abgemahnte Shopbetreiberin hat dann für 19 % MwSt verkauft, ja. Die 19 % sind auch nach Gesetz rechtens – man muss nur wissen, in welchem entfernten Nebenparagraphen solche Dinge stehen. Kakaobutter gilt wohl als Nebenprodukt des Kakaopulvers (das mit 7 % MwSt belegt ist) und ist als solches nicht begünstigt.

Die abmahnende Shopbetreiberin mit ihrem rührigen Heim-Advokat verkauft jedoch auch Öle für 7 % MwSt; wir wollen doch nicht, dass die Gute einen Wettbewerbsvorteil erhält, weil sich niemand mehr traut, für die gleichen (steuerlich eindeutig begünstigten) Öle auch 7 % zu verlangen. :nail:

Edit: :schmatz: Der ist noch für Dich … muss sein.
Liebe Grüße
Heike

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

ich bin bestimmt kein freund von vorauseilendem gehorsam, wenn die öle für 7% verkauft werden können dann sollte das auch geschehen. es wäre ja interessant zu wissen was der besagte anwalt für eine argumentation verwendet hat oder auf welche paragraphen er sich bezogen hat. das könnte ich vielleicht überprüfen lassen. ich selber will mich garnicht zu weit in den §§ - Dschungel begeben. meine mentale unversehrtheit stünde auf dem spiel ;)
ansonsten, hat die shopbetreiberin denn keinen steuerberater an den sie sich wenden kann ? genau bei sowas helfen die weiter
Heike hat geschrieben:Dass das Füllen in andere Gebindegrößen eine Wertschöpfung ist, die Auswirkung auf den Steuersatz haben soll, halte ich offen gesagt für :ugly: – bis ich es lese, schwarz auf weiß. :faxen:
vielleicht ist die formulierung nicht ganz richtig, aber es ist eine gewerbliche tätigkeit bei der ein mehrwert geschaffen wird und gewinn erwirtschaftet werden soll. der endverbraucher muss auf das gesamte produkt steuern zahlen und der erwerbstätige anteilig auf den mehrwert. so hab ich das jedenfalls verstanden.
aber entscheidend ist hier ja etwas ganz anderes: zu welchem anwendungszweck für den endverbraucher die waren verkauft werden: als lebensmittel oder als kosmetikrohstoff.
in letzterem fall kann angeblich die ermäßigung vom umsatzsteuersatz für lebensmittel nicht anwendung finden. auch wenn das produkt absolut identisch und lebensmitteltauglich ist. ein lebensmittel wird natürlich trotzdem vergünstigt verkauft auch wenn es vielleicht für andere zwecke verwendet wird, schlichtweg weil es keine möglichkeit der kontrolle gibt...

ich werd nochmal nachfragen nach der gesetzlichen grundlage für diese regelung, kann aber nichts versprechen. etwas seltsam ist es in der tat, denn in diesem fall müsste sich auch irgendwo eine genaue festlegung finden lassen, ab wann von welchem verwendungszweck ausgegangen wird. schließlich leben wir in deutschland und es kann nie genug paragraphen geben :faxen:

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

Heike hat geschrieben: Edit: :schmatz: Der ist noch für Dich … muss sein.
ah vielen dank :knuddel:

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Ölmühle Solling vertreibt Öle, einige davon als kosmetische. Die essbaren darunter (u. a. auch Nachtkerzenöl z. B.) weisen alle eine MwSt von 7 % auf. Auch die betreffende Frust-Madam verklickert in ihrem Shop traditionell essbaren Öle für 7 % MwSt, das habe ich letztens in einem Probe-Einkauf festgestellt. Als ich eben nachsah, war der Warenkorb übrigens umgestaltet, so dass man die Differenzierung nun online nicht mehr sehen kann. Mir scheint, man wird dort nun vorsichtig. :kichern: Gut so.
Liebe Grüße
Heike

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

ich hab eben selbst im UStG Kommentar geblättert auf der suche nach etwas das belegt was mir gegenüber gesagt wurde. ich hab weder einen beweis dafür gefunden noch etwas das eindeutig dagegen spricht. mit anderen worten: kein plan was nun stimmt.
mein verstand sagt mir natürlich dass es sinnvoll wäre produkte die mit 7% gekauft werden auch mit 7% weiterzuverkaufen.
aber naja, dafür hab ich andere hochinteressante dinge erfahren, zB wie kunststoffhalbkugeln mit spielzeugfüllung und essbarer ummantelung steuerrechtlich zu behandeln sind. ganz schön kompliziert das ganze. ich gebe an dieser stelle auf bevor es zu spät ist :ugly:

lilofee
Rührküken
Rührküken
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag, 24. Januar 2010, 12:16
14
Wohnort: Paderborn

Ungelesener Beitrag von lilofee »

Ich habe mich den ganzen Freitag in den Untiefen des Zolltarifs rumgetrieben (unterliegt rohes tiefgefrorenes Hundefutter dem ermäßigten Steuersatz :schocker: ), da ist mir aufgefallen, dass Kakaobutter einschließlich Kakaofett und Kakaoöl nie dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das steht so in der Anlage!!
Kakaopulver und Kakaoprodukte, wie Schokolade, unterliegen aber dem ermäßigten Steuersatz.
Aufgehört zu lesen habe ich, als ich auf Rindersperma gestossen bin (kein ermäßigter Steuersatz).

Aber es beeindruckt mich, wie viel Arbeit einige Leute hier reinstecken und was dann vernünftiges dabei rauskommt! Da könnt ihr so manchem Steuerberater das Wasser reichen :-a

Creamy

Ungelesener Beitrag von Creamy »

wirklich stichhaltiges ist leider nicht rausgekommen, ich hab aufgegeben... ist nicht meine welt, auch wenn ein kleiner exkurs in die welt der paragraphen erstaunliches zu tage bringen kann.
und wie gesagt, für genau so etwas hat man als unternehmer einen steuerberater

bastiwast

Ungelesener Beitrag von bastiwast »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ja einfach mal meinen Bruder gefragt, er ist Anwalt. Allerdings hatte ich ihm gleich gesagt, dass er sich damit keinen Stress machen sollte. Ich hatte ihm einiges gemailt und Heike nochmals gebeten, etwas zusammen zu fassen. Seine Aussage war: a. ) dass es wahnsinnig aufwendig ist, b. ) dass er sich da nicht sehr tief in die Materie gelesen hat c. ) dass das eigentlich eher eine Aufgabe eines Steuerberaters sei und d. ) dass er der Meinung sei, dass das Umsatzsteuergesetzt eindeutig geregelt sei.
Ich habe mich letztendlich nur bei ihm bedankt und es so stehen lassen, für Heike :knuddel: war es auch so ok.

Dieses Thema scheint ja doch sehr, sehr umgangreich, verwirrend ( gerade für uns Laien ) und so ausgelegt zu sein, dass es doch wohl einen gewissen Spielraum für Auslegungssachen gibt. Auch in dem Bereich der Öle, die ja zum Einen zum Verzehr und zum Anderen für Kosmetik eingesetzt werden.

Gerne hätte ich meinen Bruder mehr darauf angesetzt, doch leider steht er beruflich unter Stress und will demnächst kirchlich heiraten. Da habe ich ihn dann doch in Ruhe gelassen. Somit sind wir in diesem Bereich leider nicht weiter!
Sorry, tut mir leid. Gerne hätte ich helfen wollen

Meine Idee: Wäre es nicht sinnvoll, mal eine Argumentation des Anwaltes zu erhalten, der die anderen Firmen abmahnt? Denn dann könnte man doch vielleicht dort was erfahren?! Keine Ahnung, ist nur so ein Gedanke.

Lieben Gruß,
Andrea

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

bastiwast hat geschrieben:Meine Idee: Wäre es nicht sinnvoll, mal eine Argumentation des Anwaltes zu erhalten, der die anderen Firmen abmahnt? Denn dann könnte man doch vielleicht dort was erfahren?! Keine Ahnung, ist nur so ein Gedanke.
:kichern: Er ist halt praktischerweise der Lebensgefährte einer Shopinhaberin, die es der Konkurrenz schwer machen will, und der Großhändler, der die Kakaobutter für 7 % verkauft hat, ist eben 'ne Nummer zu groß für den Süßen. Da zieht man lieber den Schwanz ein und hält sich an die kleinen Fische. Das ist ja der Punkt: dass Kakaobutter in Lebensmittelqualität auf Grund einer eher unlogischen Notiz in einer Anlage 2 des UStG nicht mit 7 % besteuert werden darf, weiß der kleine Händler nicht, der sie kauft. Der denkt sich, es ist alles in Ordnung.

Dass manche Händler 19 % für lebenmsitteltaugliche Öle in Bio-Qualität verlangen, liegt, wie ich mittlerweile weiß, an der Bio-Verordnung und der fehlenden Zertifizierung mancher Händler. Andere verkaufen diese Öle zwar nicht als »bio«, aber dennoch für 7 %. Naja, da, wo es sie für 19 % gibt, kaufe ich eh nie, mich stört das nicht. »Meine« Ölhändler differenzieren zwischen lebensmitteltauglichen und nicht lebensmitteltauglichen Ölen und sind abgesehen davon sowieso biozertifiziert. Ich kaufe grundsätzlich lieber Lebensmittelqualität, und die bekomme ich für 7 %. Punkt. :-)
Liebe Grüße
Heike

catbones

Ungelesener Beitrag von catbones »

Hallo,
ich war bislang immer nur Mitleserin *schäm* und habe jetzt wieder Zeit mehr in Foren unterwegs zu sein – ist mein erster Beitrag im Forum, falls ich damit einen Faux-Pas begehe, bitte ich dies zu entschuldigen (kurz zu meiner Person: bin 49 Jahre alt, siede seit knapp 8 Jahre Seife und bin von Beruf Bilanzbuchhalterin und arbeite nebenher im Bio-Bereich)

Diese Diskussion hat mich sehr interessiert:
In der Praxis werden Fette und Öle in der Tat unterschiedlich besteuert, z.B. raffinierte Kakaobutter mit 19%, unraffinierte Kakaobutter mit 7% - hier lässt sich meines Erachtens eine Schlussfolgerung über die Aussage

„Begünstigt (also mit 7 % MwSt belegt sind nämlich)
[…] nur die […] aufgeführten tierischen und pflanzlichen Fette und Öle […], sofern sie genießbar, d.h. unmittelbar – ohne weitere Bearbeitung und Verarbeitung – für die menschliche Ernährung geeignet sind ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Verwendungszweck (Ernährungszwecke, Futtermittelherstellung oder technische Zwecke wie Seifen- oder Scheuermittelherstellung).

herleiten. Beide Kakaobuttern sind geniessbar, jedoch wurde die raffinierte einer Bearbeitung (Raffination) unterzogen und somit mit 19% MwSt. belastet.

Die Öle und Fette, welche in den diversen Shops verkauft werden, werden ja dort nicht be- oder verarbeitet (abfüllen ist keine Veränderung in steuerlicher Hinsicht), sondern beim Grosshändler ein- und im Shop verkauft (anders wäre es z.B. unraffinierte Kakaobutter mit Sheabutter zu vermischen und dies dann als „Creme“ anzubieten -> dann ist es ein „verarbeitetes“ Produkt und obwohl beide mit 7% MwSt. im Ursprung belastet sind, müsste dieses Produkt mit 19% weiterverkauft werden).

Der sogenannte Mehrwert für den Shopbetreiber entsteht durch den Aufschlag zwischen Einkaufspreis+sonstige Kosten und Verkaufspreis. Die ganzen Shopbetreiber müssen die Umsatzsteuer (MwSt. vom Verkaufspreis) an das Finanzamt abführen und können die Vorsteuer (MwSt. vom Einkaufspreis) vom Finanzamt zurückfordern. Ein Shopbetreiber hat eigentlich nur Nachteile, wenn er Ware mit 7% MwSt. einkauft und die „unverarbeitete“ Ware dann mit 19% verkauft, da er die 19% an das Finanzamt bezahlen muss und „nur“ 7% in Abzug bringen kann.

Bei einer Betriebsprüfung kann das für den Shopbetreiber böse Überraschungen geben.

Interessant ist (obwohl für uns Endverbraucher der Endpreis am wichtigsten ist) ein Vergleich zwischen identen Produkten im Nettopreis (der jedoch im Netz in den meisten Fällen nicht zu machen ist, da alle? Shopbetreiber für Endverbraucher die MwSt. NICHT ausgewiesen haben – was eigentlich der Fall sein müsste):

Beispiel:
Shop A raffinierte Kakaobutter 15,00€ brutto 19% Nettopreis 12,61€
Shop B raffinierte Kakaobutter 13,49€ brutto 7% Nettopreis 12,61€

Klar ich würde auch im Shop B einkaufen!
Insofern ist eine solche Sache ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil und zudem steuerrechtlich nicht korrekt
Und die Unterscheidung, welche im Bereich „unverarbeitet“ gemacht wird, hat nur bedingt mit Lebensmittelrecht zu tun: z.B. Avocadoöl unraffiniert ist mit 19% MwSt. belastet.

Um keine falschen Meinungen hochkommen zu lassen: Ich habe keinen Shop, bin keine Rechtsanwältin - dies ist meine fachliche Meinung zum Thema Besteuerung.


Lieben Gruss

(die noch unbekannte) Sille

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Hallo, Sille, willkommen bei uns! :-)

Danke für Deinen Beitrag. Ich habe mich die letzten 2 Wochen auch quer gelesen und Steuerrechtliches gewälzt, weil ich durch meine Freiberuflichkeit nun selbst betroffen bin. Mittlerweile habe ich verstanden, was Vorabzugsteuer ist und welche Vor- und Nachteile es hat, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.:-)
catbones hat geschrieben:In der Praxis werden Fette und Öle in der Tat unterschiedlich besteuert, z.B. raffinierte Kakaobutter mit 19%, unraffinierte Kakaobutter mit 7% -
Das ist interessant, ich habe die Unterschiede raffiniert/unraffiniert noch nicht entdeckt. Unraffinierte wird mit 7 % besteuert, weil es als Lebensmittel verarbeitet wird? Kannst Du mir da eine Quelle geben?
… jedoch wurde die raffinierte einer Bearbeitung (Raffination) unterzogen und somit mit 19% MwSt. belastet.
Die 7 % gelten tatsächlich nur für Öle, die unraffiniert lebensmitteltauglich wären. Das bietet interessante Diskussionsansätze. Maiskeimöl ist z. B. nativ in der Regel so hoch mit freien Fettsäuren belastet, dass man es raffinieren muss; allerdings gibt es native Bioöle. Reiskeimöl ist in diesem Punkt ähnlich einzuordnen. Raffiniertes Maiskeimöl aus dem Lebensmittelregal sollte aber mit 7 % besteuert sein? :lupe: Ich denke, nicht der Verarbeitungsschritt macht aus 7 % die 19 %, sondern alleine der Umstand, dass ein Fett nativ essbar wäre. Denke ich … lieber will ich es wissen. :-)
Liebe Grüße
Heike

Schnabulinchen
Bachelor of Creams
Bachelor of Creams
Beiträge: 2623
Registriert: Sonntag, 12. April 2009, 21:59
15

Ungelesener Beitrag von Schnabulinchen »

catbones hat geschrieben:Hallo,
ich war bislang immer nur Mitleserin *schäm* und habe jetzt wieder Zeit mehr in Foren unterwegs zu sein – ist mein erster Beitrag im Forum, falls ich damit einen Faux-Pas begehe, bitte ich dies zu entschuldigen (kurz zu meiner Person: bin 49 Jahre alt, siede seit knapp 8 Jahre Seife und bin von Beruf Bilanzbuchhalterin und arbeite nebenher im Bio-Bereich)
Hallo und herzlich Willkommen! Schön, dass Du nun aktiv hier mitmischen möchtest.
Vielleicht hast Du ja Lust, Dich auch am Küchentresen etwas vorzustellen? Da haben dann alle die Möglichkeit Dich zu begrüßen.
Liebe Grüße
vom Schnabulinchen

Benutzeravatar
Heike
Administrator
Administrator
Beiträge: 34064
Registriert: Sonntag, 10. Juni 2007, 20:37
16
Wohnort: Leverkusen
Kontaktdaten:

Ungelesener Beitrag von Heike »

Schnabulinchen hat geschrieben:Vielleicht hast Du ja Lust, Dich auch am Küchentresen etwas vorzustellen? Da haben dann alle die Möglichkeit Dich zu begrüßen.
… und die Nutzungsgebühr von 0,00 Euro wird auch nur mit 7 % besteuert.

:ugly: Oh Mann, heute bin ich schräg drauf. Sorry. :kicher:
Liebe Grüße
Heike

Antworten