Rechtliche Fragen Schenken und verkaufen

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Moderator: Helga

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  • Bei Fragen zu einer Formulierung notiere bitte die gesamte Rezeptur in Prozent. Solltest Du aktuell nur Grammangaben haben, hilft Dir dieser Rechner die prozentualen Anteile der einzelnen Inhaltsstoffe auszurechen. Du hast Angaben in Tropfen oder ml? Mit hoher Wahrscheinlichkeit können wir anhand der genannten Rohstoffe eine geeignete Einsatzkonzentration in % vorschlagen.
  • Beschreibe bitte genau, wie Du bei der Herstellung vorgegangen bist. Dazu gehört auch, welches Rührgerät Du verwendet hast, bei welcher Temperatur gearbeitet wurde, wie lange welche Phase dauerte. Alle diese Details helfen bei der Einschätzung des Ergebnisses.
  • Bitte notiere die korrekte und vollständige Bezeichnung der Rohstoffe, so gut es Dir möglich ist. »Dermosoft« ist z. B. ein Handelsname, kein konkretes Produkt (Dermosoft® GMCY oder Dermosoft® 1388 eco wären konkrete Produkte). »Cranberry« kann alles mögliche sein, schreibe also »Cranberryöl« oder »Cranberryextrakt«. Gerne kannst Du die INCI-Bezeichnung für einen Rohstoff verwenden, wenn Du unsicher bist, da viele Händler aus markenschutzrechtlichen Gründen Phantasienamen verwenden. Die Nennung von konkreten Shops ist nicht erwünscht.
  • Bitte mache Dir bewusst, dass die, die Dir hier antworten, diese Fragen teilweise seit 2007 beantworten und dies völlig kostenfrei, neben Beruf, Haushalt, Pflege von Kleinkindern und Angehörigen leisten. Sie freuen sich über ein ernst gemeintes »Danke« und werden deine Bemühungen anerkennen, bei der Lösung eines Problems mitzuhelfen.
  • Nutze ergänzend die von uns zusammengestellten Infos und Hilfen für Einsteiger im entsprechenden Bereich, vor allem Ressourcen der Mutterseite olionatura.de. Als Antwort wird oft auf diese Ressourcen verwiesen – nicht als Vorwurf, sondern weil da viele Dinge bereits beantwortet sind und man sie nicht immer wieder tippen muss.
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Nicoge
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Rechtliche Fragen Schenken und verkaufen

Ungelesener Beitrag von Nicoge »

Ihr Lieben, ich rühre erst seit einiger Zeit und Jetzt fragen Freundinnen, ob ich für sie etwas mitproduziere und ihnen das verkaufen würde. Ich möchte nicht im großen Stil produzieren, aber sie meinen das ernst :happy:
Nun meine Frage: Kann und darf ich das rechtlich tun und was sind die Bedingungen?
Danke für eure Hilfe

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Nine
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Ungelesener Beitrag von Nine »

Nicoge hat geschrieben:
Dienstag, 3. August 2021, 09:15
... ob ich für sie etwas mitproduziere und ihnen das verkaufen würde. ... Kann und darf ich das rechtlich tun und was sind die Bedingungen?
Nein ;-)

Die Bedingungen ergeben sich aus der Kosmetik-Verordnung, die EU-weit die Bedingungen für Inverkehrbringer von Kosmetik vorgibt. "Inverkehrbringer" ist - wie der Name im Grunde ja schon aussagt - wer eine kosmetische Zubereitung Verbrauchern/Nutzern, also auf dem "Markt" bereit stellt; das wärest du deinen Freundinnen gegenüber genauso, wie es die Firmen L'Oréal oder Beiersdorf oder Dr. Hauschka ... uns Verbrauchern gegenüber sind ;-).

Im Artikel 1, Kapitel (1), Absatz g) jener VO heißt es:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;
. Eine "gewerbliche Tätigkeit" kann bei einem regelmäßig wiederkehrenden Verkauf selbstgemachter Produkte vorliegen, auch wenn der Verkaufspreis "klein" ist!

Grüessli Nine

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Lavande
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Ungelesener Beitrag von Lavande »

oh, Nine war schneller - und sie ist vom Fach!!!!!!
Ich poste meine Antowrt jetzt trotzdem noch...
Nicoge hat geschrieben:
Dienstag, 3. August 2021, 09:15
Kann und darf ich das rechtlich tun und was sind die Bedingungen?
Hallo liebe Nicoge,

nein, Du darfst nichts verkaufen. Ich kenne mich jetzt nicht im Detail aus, aber jeder der kommerzielle Kosmetik hestellt, muss sie auch teuer prüfen lassen mit sog. Sicherheitsbwertungen etc. mal abgesehen von den ganzen kaufmännischen/steuerlichen Dingen.
Hier habe ich ein Dokument der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) gefunden, das evt. weiterhilft:
pdf

Du kannst Deinen Freundinnen natürlich alles schenken, was hier -einschließlich mir- viele im Forum tun.
Herzliche Grüße
Lavande

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Puisa
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Ungelesener Beitrag von Puisa »

Zusätzlich zu dem was Nine und Lavande bereits gesagt haben, müsstest du streng genommen auch ein Gewerbe anmelden. Da die Realisierung der Prüfung deiner Kosmetik ja bereits schwierig wird, ist dies vermutlich nebensächlich, ich fand es allerdings wichtig, das zu erwähnen. :gruebel:
Ich sehe nämlich oft Leute, die beispielsweise auf Etsy ihr Selbstgemachtes aus verschiedensten Bereichen verkaufen wollen, aber gar nicht auf dem Schirm haben, dass sie ihr Gewerbe anmelden müssen. :engel:

Vom Bund mitgetragen gibt es dazu auch noch eine Informationsseite, die du dir anschauen könntest, wenn du Interesse hast.
Ganz liebe Grüße,
Puisa. :)

Nicoge
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Ungelesener Beitrag von Nicoge »

Ihr seid toll, danke für euren kompetenten Rat 😊🙏

ElisaHelene
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Ungelesener Beitrag von ElisaHelene »

Ich tausche manchmal, gegen Rohstoffe...
Ist das ok?
Also, ich mache meiner Schwester ein Deo und siebringt mir gutes Kokosöl mit oder so.

Lg elli

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Nine
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Ungelesener Beitrag von Nine »

ElisaHelene hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 10:36
Ich tausche manchmal, gegen Rohstoffe...
...
Liebe Elli,

wenn du mit deiner Schwester so verfährst und tauschst, ist das sicher ok ;-)

Grüessli Nine

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pflanzenölscheich
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Ungelesener Beitrag von pflanzenölscheich »

Nine hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 10:46
wenn du mit deiner Schwester so verfährst und tauschst, ist das sicher ok ;-)
Ich frage mich gerade, warum, denn zumindest in Deutschland sagt §480 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung finden.
:gruebel:
Doch der Grund, warum das in Ordnung ist, dürfte Folgender sein:
Nine hat geschrieben:
Dienstag, 3. August 2021, 10:36
Im Artikel 1, Kapitel (1), Absatz g) jener VO heißt es:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;
Eine "gewerbliche Tätigkeit" kann bei einem regelmäßig wiederkehrenden Verkauf selbstgemachter Produkte vorliegen, auch wenn der Verkaufspreis "klein" ist!
Gewerblich ist es aber nicht, wenn man ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet (sich also zum Beispiel nur die Materialkosten erstatten lässt - ob nun in Geldform oder als Naturalien), denn dann wäre es Liebhaberei.

Liege ich richtig mit der Annahme, dass wir bei der Weitergabe von Produkten im privaten Bereich auf der sicheren Seite bleiben, wenn wir uns im rechtlichen Rahmen der Liebhaberei bewegen und ihn niemals verlassen?
:lupe:

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Puisa
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Ungelesener Beitrag von Puisa »

pflanzenölscheich hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 12:25

Doch der Grund, warum das in Ordnung ist, dürfte Folgender sein:
Nine hat geschrieben:
Dienstag, 3. August 2021, 10:36
Im Artikel 1, Kapitel (1), Absatz g) jener VO heißt es:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;
Eine "gewerbliche Tätigkeit" kann bei einem regelmäßig wiederkehrenden Verkauf selbstgemachter Produkte vorliegen, auch wenn der Verkaufspreis "klein" ist!
Gewerblich ist es aber nicht, wenn man ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet (sich also zum Beispiel nur die Materialkosten erstatten lässt - ob nun in Geldform oder als Naturalien), denn dann wäre es Liebhaberei.

Liege ich richtig mit der Annahme, dass wir bei der Weitergabe von Produkten im privaten Bereich auf der sicheren Seite bleiben, wenn wir uns im rechtlichen Rahmen der Liebhaberei bewegen und ihn niemals verlassen?
:lupe:
Naja, ich ging jetzt davon aus, dass man auch bei einem Verkauf unter Bekannten wenigstens eine kleine Gewinnmarge hat. Natürlich nicht viel, aber streng genommen sind es dann nicht mehr ausschließlich die Materialkosten. :gruebel:

Vielleicht denke ich gerade aber auch einfach zu kleinkariert. :kichern:
Ganz liebe Grüße,
Puisa. :)

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Nine
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Ungelesener Beitrag von Nine »

Kinnings,

eine Rechtsberatung kann ich nicht leisten, weil ich a) keine Juristin bin und b) eine Rechtsberatung durch nicht-Juristen verboten ist.

Ich habe mich - so denke ich - klar dazu geäußert, dass eine Abgabe "Produkt gegen Geld" nur dann erlaubt ist, wenn alle gesetzlichen Rahnmenbedingungen erfüllt sind, und dieses ist bei DIY-Rührern grundsätzlich nicht gegeben (jedenfalls nicht in der EU). Wer es genau wissen will, der wende sich dann bitte an das für sie/ihn zuständige Aufsichtsamt.

@Pflöschi: Die "Liebhaberei" ist ein steuerrechtlicher Begriff, kein verbraucherrechtlicher! Deshalb steht er in diesem Zusammenhang auch nicht der von mit zitierten Aussgae entgegen, die unter "Bereitstellung auf dem Markt" explizit auch die "unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels" versteht!

Wer innerfamiliär geselberte Geschenke macht oder sich dafür im Tausch auch was Nettes schenken lässt, kommt nun dafür nicht in den Knast, das ist doch klar ;-) Aaaaaber: schon auf Schulfesten o.ä. seine Cremes anbieten is´nich´! Ebenso das Verkaufen an Freundinnen: klar verboten!

Grüessli Nine

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Ungelesener Beitrag von Livleipzig »

Ich würde es einfach zu Geburtstagen verschenken und wenn Nachschub gewünscht ist, gegen einen kleinen Obolus tauschen. Aber halt nur an Freunde/Familie. Man kann ja vorher sagen, dass man eben kein geprüftes Produkt abgibt und es eben Selfmade ist.
Da kann auch mal was schief gehen.
Aber es zum Beispiel an eine Freundin zu "verkaufen", die das dann an eine andere Freundin weiter gibt, würde ich persönlich nicht machen.
Am Ende muss jede/jeder selber entscheiden wie weit er geht.
Aber es ist klar im Gesetz geregelt, dass der Verkauf unter diesen Bedingungen nicht gestattet ist. Da wäre ich vorsichtig. Mit Kosmetik kann man genau genommen Körperverletzung betreiben...
Liebe Grüße, Liv !

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Helga
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Ungelesener Beitrag von Helga »

Livleipzig hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 13:46
.. Mit Kosmetik kann man genau genommen Körperverletzung betreiben...
Denke ich mir auch oft, wenn ich so manche Rezepte aus obskuren Quellen sehe :kichern:
Liebe Grüße und noch einen schönen Tag :-)

Helga

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pflanzenölscheich
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Ungelesener Beitrag von pflanzenölscheich »

Nine hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 13:36
Deshalb steht er in diesem Zusammenhang auch nicht der von mit zitierten Aussgae entgegen, die unter "Bereitstellung auf dem Markt" explizit auch die "unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels" versteht!
Stimmt, es steht da. Auf verschlungenen Wegen habe ich es geschafft, das zu überlesen. :pfeifen:

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Helga
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Ungelesener Beitrag von Helga »

Nine hat geschrieben:
Donnerstag, 5. August 2021, 13:36
@Pflöschi: Die "Liebhaberei" ist ein steuerrechtlicher Begriff, kein verbraucherrechtlicher!
Bedeutet in etwa: Wenn Du ein Geschäft betreibst, das keinen Gewinn abwirft ist es Liebhaberei; Details hier: klick. Das FA sieht das gar nicht gerne :kicher:
Liebe Grüße und noch einen schönen Tag :-)

Helga

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Ungelesener Beitrag von ElisaHelene »

Puuhh, das ist ein kniffliges Thema...
da mein Freundeskreis mein Rühren und seifeln eher mit Fragezeichen in den Augen betrachtet, bleibt es beim Deo für Mutter und Schwester.... Was kann ich dafür, dass die mir dann uuunbedingt ein gutes Öl mitbringen wollen...

ich frage mich in dem Zusammenhang dann aber schon, wie ist das mit selbstgebackenen Keksen, die man für den Weihnachtsmarkt Stand der Schule/Kindergarten backt?... Da müsste doch eigentlich ähnliches gelten, oder? Aber bitte, liebe Mädels, damit will ich keine weitere Diskussion eröffnen, ist eher so ein innerer Gedanke von mir ;-)

Lg Elli

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Nine
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Ungelesener Beitrag von Nine »

ElisaHelene hat geschrieben:
Dienstag, 10. August 2021, 08:49
... wie ist das mit selbstgebackenen Keksen, die man für den Weihnachtsmarkt Stand der Schule/Kindergarten backt?... Da müsste doch eigentlich ähnliches gelten, oder?
Hallo Elli,
sind Kekse Kosmetik? ;-) Die KosmetikVO gilt für kosmetische Zubereitungen, Lebensmittel unterliegen anderen Gesetzen/Verordnungen (die i.a. viel "lascher" sind).

Grüessli Nine

ElisaHelene
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Ungelesener Beitrag von ElisaHelene »

Nein, natürlich sind Kekse keine Lebensmittel :-)
war ja nur ein kleiner Einwand :D

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Channi
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Ungelesener Beitrag von Channi »

Die Absurdität der Vorschriften zu Lebensmitteln und Kosmetik lässt mich auch immer wieder den Kopf schütteln... Dabei sind die Gesundheitsschäden bei problematischen Lebensmitteln weit gravierender - es ist ausgesprochen schwierig, an einer schlecht konstruierten Gesichtscreme zu sterben, bei Majonaise ist das ganz einfach...
Liebe Grüße von Channi

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Helga
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Channi hat geschrieben:
Dienstag, 10. August 2021, 18:32
- es ist ausgesprochen schwierig, an einer schlecht konstruierten Gesichtscreme zu sterben, bei Majonaise ist das ganz einfach...
Bei Kosmetika geht es nicht um sterben, sondern um Hautschäden zu vermeiden und die von Dir angesprochene Majonaise fällt unter die Hygieneverordnung (Herstellung durch Wirt); ein industrieller Hersteller unterliegt wieder ein anderen Verordnung, sehr komplex und umfangreich das alles :), aber es schützt uns Endverbraucher.
Liebe Grüße und noch einen schönen Tag :-)

Helga

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Carmerix
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Ungelesener Beitrag von Carmerix »

Ich wurde vor Kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass selbst das Verschenken unserer selbstgemachten Produkte nicht legal ist, da es sich hierbei ebenfalls um ein Inverkehrbringen laut Kosmetikverordnung handelt. :-(
.... allerdings mit dem Hinweis: "Wo kein Kläger da kein Richter".
Viele liebe Grüße und schön, dass ich bei Euch sein darf!

Carmen

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